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Abschnitt 5 - Hilfe für Frauen bei Schwangerschaftsabbrüchen in besonderen Fällen
§ 19 Berechtigte
§ 20 Leistungen
§ 21 Durchführung, Zuständigkeit, Verfahren
§ 22 Kostenerstattung
§ 23 Rechtsweg
§ 24 Anpassung
Schwangerschaftskonfliktgesetz
(Gesetz zur Vermeidung und Bewältigung von Schwangerschaftskonflikten - SchKG)
§ 23 Rechtsweg
Über öffentlich-rechtliche Streitigkeiten in den Angelegenheiten dieses Abschnitts entscheiden die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit.