(1) Die Anstalt ist der Rechts- und Fachaufsicht der Bundesrepublik Deutschland als Anstaltsträgerin unterstellt. Aufsichtsbehörde ist das Bundesministerium für Post und Telekommunikation.
(2) Die Wirtschaftsführung der Anstalt unterliegt der Prüfung durch den Bundesrechnungshof.