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Kapitel 1 - Ausbildung
§ 1 Ziel des Vorbereitungsdienstes
§ 2 Ausbildungsbehörde, Ausbildungsstellen
§ 3 Dauer des Vorbereitungsdienstes
§ 4 Gestaltung der Ausbildung
§ 5 Grundausbildung
§ 6 Leistungsanforderungen
§ 7 Weitere fachtheoretische und fachpraktische Ausbildung
§ 8 Laufbahnlehrgang
§ 9 Entlassung
§ 10 Urlaubszeiten
§ 11 Verkürzung von Ausbildungsabschnitten und Verlängerung des Vorbereitungsdienstes
Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den mittleren Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei (AP-mDBPolV)
§ 3 Dauer des Vorbereitungsdienstes
Der Vorbereitungsdienst dauert zwei Jahre und sechs Monate.