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Vierter Unterabschnitt - Rentenhöhe
§ 97 Zuschlag bei Zugangsrenten
§ 98 Höhe von Bestandsrenten
§ 99 Ermittlung der nach dem am 31. Dezember 1994 geltenden Recht festzustellenden Renten
§ 100 Begrenzung der Steigerungszahl
§ 101 Auswirkungen eines Versorgungsausgleichs
§ 102 Allgemeiner Rentenwert (Ost)
§ 102a (weggefallen)
§ 102b Abschlagsfreiheit vorzeitig in Anspruch genommener Altersrenten
§ 103 Höhe der Rente wegen Erwerbsminderung
§ 104 Höhe der Rente für frühere Ehegatten
§ 104a Rentenartfaktor
§ 104b Zuschlag bei Witwenrenten und Witwerrenten
§ 105 Verordnungsermächtigung
§ 105a Widerspruch und Klage gegen die Veränderung des Zahlbetrags der Rente zum 1. April 2004
Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte (ALG)
§ 102b Abschlagsfreiheit vorzeitig in Anspruch genommener Altersrenten
Bei der Anwendung des
§ 23 Absatz 8 Satz 2 Nummer 2
gilt § 244 Absatz 3 Satz 1 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch entsprechend.