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Erster Abschnitt - Ausgabe einer 1-DM Goldmünze
§ 1 Ausgabe durch die Deutsche Bundesbank
§ 2 Gestalt der 1-DM-Goldmünze
§ 3 Gesetzliches Zahlungsmittel
§ 4 Annahme- und Umtauschpflicht
§ 5 Prägung und Vergütung
§ 6 Inverkehrbringen
§ 7 Ausgabepreis
§ 8 Erlösverwendung
§ 9 Anwendung der Bußgeldvorschriften des Münzgesetzes
Gesetz über die Ausprägung einer 1-DM-Goldmünze und die Errichtung der Stiftung "Geld und Währung" (1-DM-GoldmünzG)
§ 1 Ausgabe durch die Deutsche Bundesbank
Die Deutsche Bundesbank wird ermächtigt, zum Gedenken an die Deutsche Mark im eigenen Namen im Jahre 2001 eine Münze in Gold über 1 Deutsche Mark (1-DM-Goldmünze) mit einer Auflage von bis zu einer Million Stück herauszugeben.