Besitzstörung
Unter der Besitzstörung versteht man jede Beeinträchtigung der tatsächlichen Möglichkeit des Besitzers einer Sache, mit dieser nach Belieben zu verfahren.
1Staudinger-BGB/Gutzeit, Berlin 2012, § 858 Rn. 14.Quellen:
[1] Staudinger-BGB/Gutzeit, Berlin 2012, § 858 Rn. 14.