Leistungsstörung
Eine Leistungsstörung liegt vor, wenn die Leistungs- oder Schutzpflichten aus dem Schuldverhältnis nicht ordnungsgemäß eingehalten werden.
1Brox/Walker, Allgemeines Schuldrecht, 35. Auflage München 2011, § 21 Rn. 1.Quellen:
[1] Brox/Walker, Allgemeines Schuldrecht, 35. Auflage München 2011, § 21 Rn. 1.