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Mittäterschaft
Voraussetzung für die Mittäterschaft im Sinne von
§ 830 BGB
ist ein vorsätzliches Zusammenwirken mehrerer, welches auf dem den Verletzungserfolg gerichtet ist.
1
BGHZ 17, 327, 333.
Quellen:
[1] BGHZ 17, 327, 333.
Weitere Definitionen
Miteigentum
Miteigentumsanteil
Mittäterschaft
Mittelbare Stellvertretung
Mittelbarer Besitz