Die Testierfreiheit gewährleistet die gewillkürte Vermögensübertragung von Todes wegen durch letztwillige Verfügung. Dabei kann der Erblasser rechtsgeschäftlich frei bestimmen, an wen sein Vermögen nach seinem Tod fallen soll.
Quellen:
[1] Staudinger-BGB/Otte, Berlin 2008, Einleitung zum Erbrecht, II. 3. b), Rn. 54; BeckOGK/Preuß BGB, Stand: 01.07.2017; § 1922 Rn. 19; Maunz/Dürig/Papier GG, 79. Aufl. 2014, Art. 14 Rn. 303-304.