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Übergabesurrogat
Bei einem Übergabesurrogat wird die gem.
§ 929 S. 1 BGB
eigentlich erforderliche Übergabe durch die Einräumung eines Besitzmittlungsverhältnisses ersetzt,
§ 930 BGB
.
1
BGH NJW-RR 2002, 854, 855.
Quellen:
[1] BGH NJW-RR 2002, 854, 855.
Weitere Definitionen
Tu-quoque Einwand
Übergabe
Übergabesurrogat
Übermittlungsfehler
Übersicherung