Der tu-quoque Einwand steht einer Partei zu, wenn der Vertragspartner Rechte geltend macht, obwohl er sich selbst pflichtwidrig verhalten hat.
1Staudinger/Peter Huber (2014) D. Der Inhalt des Schuldverhältnisses, Rn. 64.Quellen:
[1] Staudinger/Peter Huber (2014) D. Der Inhalt des Schuldverhältnisses, Rn. 64.