Missbräuchliche Ausnutzung einer formalen Rechtsstellung i.S.d. § 242 BGB
Das Ausnutzen einer formalen Rechtsstellung ist dann unzulässig und missbräuchlich, wenn der Gläubiger daraus Vorteile ziehen will, die in Widerspruch zu der entsprechenden Rechtsbeziehung stehen.
1Schulze-BGB/Schulze, 8. Auflage Baden-Baden 2014, § 242 Rn. 34.Quellen:
[1] Schulze-BGB/Schulze, 8. Auflage Baden-Baden 2014, § 242 Rn. 34.