Bei der Keck-Formel ist zwischen produktbezogenen Regulierungen und bloßen Verkaufsmodalitäten zu unterscheiden. Diskriminierungsfreie Verkaufsmodalitäten, beispielsweise Ladenöffnungszeiten, sind vom Anwendungsbereich der Art. 34 ff. AEUV ausgeschlossen. Produktbezogene Regulierungen werden von Art. 34 ff. AEUV umfasst.
1EuGH, Urt. v. 24. November 1993, Rs. C-267/91 u. C-268/91.Quellen:
[1] EuGH, Urt. v. 24. November 1993, Rs. C-267/91 u. C-268/91.