Entlassungstheorie
Die Entlassungstheorie lässt den mittelbaren Täter dann unmittelbar ansetzen lässt, wenn er das von ihm in Gang gesetzte Geschehen in der Weise aus der Hand gegeben hat, dass der daraus resultierende Angriff auf das Opfer nach seiner Vorstellung von der Tat ohne weitere wesentliche Zwischenschritte und ohne längere Unterbrechung im nachfolgenden Geschehensablauf unmittelbar in die Tatbestandsverwirklichung einmünden soll.
1BGHSt 30, 363, 365; BGHSt 40, 257, 269; BGH NStZ 2007, 157.Quellen:
[1] BGHSt 30, 363, 365; BGHSt 40, 257, 269; BGH NStZ 2007, 157.