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Kaufmann
Kaufmann ist gemäß § 1 Abs. HGB ist, wer ein Handelsgewerbe betreibt.
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Oetker Großkomm. HGB, 5. Aufl. 2009, § 1, Rn. 2.
Quellen:
[1] Oetker Großkomm. HGB, 5. Aufl. 2009, § 1, Rn. 2.
Weitere Definitionen
Invitatio ad offerendum
Kalkulationsirrtum
Kaufmann
Kaufmännisches Bestätigungsschreiben
Kaufvertrag