Umstände i.S.d. § 16 StGB
Umstände, die zum gesetzlichen Tatbestand i.S.d.
§ 16 Abs. 1 StGB gehören, sind zunächst die Merkmale des objektiven Tatbestands der einzelnen Vorschrift des Besonderen Teils, aber auch des Nebenstrafrechts, die Strafe androht.
1Kindhäuser/Neumann/Paeffgen-StGB/Puppe, 4. Auflage Baden-Baden 2013, § 16 Rdn. 6.Quellen:
[1] Kindhäuser/Neumann/Paeffgen-StGB/Puppe, 4. Auflage Baden-Baden 2013, § 16 Rdn. 6.