Verrichtungsgehilfe
Verrichtungsgehilfe i.S.d.
§ 831 BGB ist, wem von einem anderen, in dessen Einflussbereich er sich allgemein oder im konkreten Fall befindet und zu dem er in einer gewissen Abhängigkeit steht, eine Tätigkeit übertragen worden ist.
1Staudinger/Klaus Vieweg (2014) J. Schadensersatzrecht, Rn. 133; Palandt/Sprau (72. Aufl 2013) § 831 Rn 5.Quellen:
[1] Staudinger/Klaus Vieweg (2014) J. Schadensersatzrecht, Rn. 133; Palandt/Sprau (72. Aufl 2013) § 831 Rn 5.