Mittelbarer Täter
Mittelbarer Täter ist, wer die Straftat durch einen anderen begeht, den gesetzlichen Tatbestand bei einem vorsätzlichen Begehungsdelikt also in der Weise verwirklicht, dass er bei der Tatausführung einen Tatmittler in Gestalt eines menschlichen Werkzeugs für sich handeln lässt.
1Wessels/Beulke/Satzger, StrafR AT, 43. Auflage Heidelberg 2013, Rdn. 535.Quellen:
[1] Wessels/Beulke/Satzger, StrafR AT, 43. Auflage Heidelberg 2013, Rdn. 535.