Atypischer Kausalverlauf
Ein atypischer Kausalverlauf ist gegeben, wenn der eingetretene Erfolg völlig außerhalb dessen liegt, was nach dem gewöhnlichen Verlauf der Dinge und nach der allgemeinen Lebenserfahrung noch in Rechnung zu stellen ist.
1Wessels/Beulke/Satzger, StrafR AT, 43. Auflage Heidelberg 2013, Rn. 196.Quellen:
[1] Wessels/Beulke/Satzger, StrafR AT, 43. Auflage Heidelberg 2013, Rn. 196.