Widerstand leisten
Unter Widerstand ist eine aktive Tätigkeit gegenüber dem Vollstreckungsbeamten, mit der die Durchführung einer Vollstreckungsmaßnahme verhindert oder erschwert werden soll, zu verstehen.
1Schönke/Schröder-StGB, 29. Auflage München 2014, § 113 Rdn. 40.Quellen:
[1] Schönke/Schröder-StGB, 29. Auflage München 2014, § 113 Rdn. 40.