Grundpfandrechte
Grundpfandrechte sind dingliche Verwertungsrechte, d.h. durch sie wird ihr Inhaber in der Zwangsvollstreckung am entsprechenden Grundstück privilegiert.
1Kropholler-BGB/Jacoby/von Hinden, 14. Auflage München 2013, Vor § 1113 Rn. 1.Quellen:
[1] Kropholler-BGB/Jacoby/von Hinden, 14. Auflage München 2013, Vor § 1113 Rn. 1.