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Abschnitt 5 - Statistik des Schienenverkehrs und des gewerblichen Straßen-Personenverkehrs
§ 16 Erhebungsbereich
§ 17 Personenverkehrsstatistik
§ 18 Schienen-Personenfernverkehrsstatistik
§ 19 Schienen-Güterverkehrsstatistik
§ 20 Schieneninfrastrukturstatistik
§ 21 Schienenverkehrsunfallstatistik
§ 22 Statistik der Verkehrsströme im Eisenbahnnetz
§ 23 Berichtszeitraum
§ 24 Anschriftenübermittlung
Verkehrsstatistikgesetz
(Gesetz über die Statistik der See- und Binnenschifffahrt, des Güterkraftverkehrs, des Luftverkehrs sowie des Schienenverkehrs und des gewerblichen Straßen-Personenverkehrs - VerkStatG)
§ 22 Statistik der Verkehrsströme im Eisenbahnnetz
Die Erhebung nach
§ 1 Nr. 12
in Verbindung mit
§ 16 Abs. 5
erfasst fünfjährlich die Zahl der Züge im Personen- und im Güterverkehr nach Netzabschnitten.