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Abschnitt 4 - Vorschriften zu einzelnen Posten der Gewinn- und Verlustrechnung
§ 21 Gebuchte Bruttobeiträge
§ 22 Abgegebene Rückversicherungsbeiträge
§ 23 Nicht realisierte Gewinne aus Kapitalanlagen, nicht realisierte Verluste aus Kapitalanlagen
§ 24 Sonstige pensionsfonds- technische Erträge für eigene Rechnung
§ 25 Aufwendungen für Versorgungsfälle für eigene Rechnung
§ 26 Aufwendungen für erfolgsabhängige und erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattungen für eigene Rechnung
§ 27 Aufwendungen für den Pensionsfondsbetrieb für eigene Rechnung
§ 28 Sonstige pensionsfondstechnische Aufwendungen für eigene Rechnung
§ 29 Erträge aus Kapitalanlagen
§ 30 Aufwendungen für Kapitalanlagen
§ 31 Sonstige Erträge
§ 32 Sonstige Aufwendungen
§ 33 Sonstige Steuern
Pensionsfonds-Rechnungslegungsverordnung
(Verordnung über die Rechnungslegung von Pensionsfonds - RechPensV)
§ 33 Sonstige Steuern
Im Posten "Sonstige Steuern" sind Steuern auszuweisen, soweit es sich nicht um Steuern vom Einkommen und vom Ertrag handelt.