Für Streitigkeiten wegen der Ansprüche

1. auf Entschädigung nach Artikel 4 des Fondsübereinkommens,

2. auf Erstattung nach Artikel 5 des Fondsübereinkommens und

3. auf die dem Fonds nach dem Fondsübereinkommen zustehenden Beiträge

ist der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten gegeben.