Für Streitigkeiten wegen der Ansprüche 1. auf Entschädigung nach Artikel 4 des Fondsübereinkommens,
2. auf Erstattung nach Artikel 5 des Fondsübereinkommens und
3. auf die dem Fonds nach dem Fondsübereinkommen zustehenden Beiträge
ist der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten gegeben.