(1) Der Abschlusslehrgang baut ergänzend und vertiefend auf den Lerninhalten des Einführungslehrgangs sowie auf den in der praktischen Ausbildung vermittelten Kenntnissen auf.
(2) Schwerpunkte des Abschlusslehrgangs sind die Lehrgebiete 1. Staatsrecht, 2. Verwaltungsrecht, 3. Betriebswirtschaftslehre, 4. Beamtenrecht einschließlich Disziplinarrecht, 5. Besoldungsrecht, 6. Arbeits- und Tarifrecht einschließlich Personalvertretungsrecht, Recht der schwerbehinderten Menschen und Gleichstellungsrecht, 7. Haushalts- und Kassenwesen, 8. Reise- und Umzugskostenrecht, 9. Wehrersatzwesen, 10. Verpflegung, 11. Unterbringung, Liegenschafts- und Bauwesen, 12. Organisation.
(3) Die Lehrgebiete 1. Bürgerliches Recht, 2. Beschaffungswesen und 3. Einsatzaufgaben
werden vertiefend behandelt.
(4) In den Lehrgebieten 1. Volkswirtschaftlehre, 2. Versorgungsrecht, 3. Psychologie und 4. Soziologie
beschränkt sich die Unterrichtung auf eine Grundinformation.