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Kapitel 1 - Laufbahn und Ausbildung
§ 1 Laufbahnämter
§ 2 Ziel der Ausbildung
§ 3 Einstellungsbehörde
§ 4 Einstellungsvoraussetzungen
§ 5 Ausschreibung, Bewerbung
§ 6 Auswahlverfahren
§ 7 Einstellung in den Vorbereitungsdienst
§ 8 Rechtsstellung während des Vorbereitungsdienstes
§ 9 Dauer, Verkürzung und Verlängerung des Vorbereitungsdienstes
§ 10 Urlaub während des Vorbereitungsdienstes
§ 11 Ausbildungsakte
§ 12 Schwerbehinderte Menschen
§ 13 Gliederung des Vorbereitungsdienstes
§ 14 Grundsätze der fachtheoretischen Ausbildung
§ 15 Einführungslehrgang
§ 16 Abschlusslehrgang
§ 17 Praktische Ausbildung
§ 18 Durchführung der Praktika
§ 19 Ausbildungsleitung, Ausbildungsbeauftragte, Ausbilderinnen und Ausbilder
§ 20 Praxisbezogene Lehrveranstaltung
§ 21 Leistungsnachweise während der fachtheoretischen Ausbildung
§ 22 Bewertungen während der Praktika
§ 22a Fremdsprachenausbildung
§ 22b Durchführung der Fremdsprachenausbildung
Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den mittleren nichttechnischen Verwaltungsdienst in der Bundeswehrverwaltung (LAP-mntDBWVV)
§ 18 Durchführung der Praktika
Die Einstellungsbehörden sind verantwortlich für die Gestaltung, Durchführung und Überwachung der Praktika.
Sie bestimmen die Ausbildungsbereiche, Ausbildungsstammplätze und Ausbildungsstationen.