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Kapitel 1 - Laufbahn und Ausbildung
§ 1 Laufbahnämter
§ 2 Ziel und Inhalt der Ausbildung
§ 3 Einstellungsbehörde
§ 4 Einstellungsvoraussetzungen
§ 5 Ausschreibung, Bewerbung
§ 6 Auswahlverfahren
§ 7 Einstellung in den Vorbereitungsdienst
§ 8 Rechtsstellung während des Vorbereitungsdienstes
§ 9 Dauer, Verkürzung und Verlängerung des Vorbereitungsdienstes
§ 10 Urlaub während des Vorbereitungsdienstes
§ 11 Ausbildungsakte
§ 12 Schwerbehinderte Menschen
§ 13 Gliederung des Vorbereitungsdienstes
§ 14 Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung
§ 15 Grundsätze der Fachstudien
§ 16 Grundstudium
§ 17 Hauptstudium
§ 18 Ziel der berufspraktischen Studienzeiten
§ 19 Praktika
§ 20 Durchführung der Praktika
§ 21 Ausbildungsleitung, Ausbildungsbeauftragte, Ausbilderinnen und Ausbilder
§ 22 Praxisbezogene Lehrveranstaltungen
§ 23 Leistungsnachweise während der Fachstudien
§ 24 Bewertungen während der berufspraktischen Studienzeiten
§ 25 Fremdsprachenausbildung
§ 26 Durchführung der Fremdsprachenausbildung
Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst in der Bundeswehrverwaltung (LAP-gntDBWVV)
§ 10 Urlaub während des Vorbereitungsdienstes
Urlaub wird auf den Vorbereitungsdienst angerechnet.