Gesetze
Studium
Definitionen
Schemata
Suche
Abschnitt 5 - Hähnchenmastbetriebe
§ 25 Betriebseigene Kontrollen
§ 26 Maßregeln vor amtlicher Feststellung
§ 27 Amtliche Untersuchung
§ 28 Maßregeln nach amtlicher Feststellung
§ 29 Aufhebung der Schutzmaßregeln
Geflügel-Salmonellen-Verordnung
(Verordnung zum Schutz gegen bestimmte Salmonelleninfektionen beim Haushuhn und bei Puten - GflSalmoV)
§ 26 Maßregeln vor amtlicher Feststellung
Ergeben die Untersuchungen nach
§ 25 Absatz 1 Satz 1
den Verdacht auf eine Infektion mit Salmonellen der Kategorie 1, gilt
§ 9 Satz 1 und 2 Nummer 1 und 2
entsprechend.