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Unterabschnitt 3 - Vergabe von Konzessionen
§ 148 Anwendungsbereich
§ 149 Besondere Ausnahmen
§ 150 Besondere Ausnahmen für die Vergabe von Konzessionen in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit
§ 151 Verfahren
§ 152 Anforderungen im Konzessionsvergabeverfahren
§ 153 Vergabe von Konzessionen über soziale und andere besondere Dienstleistungen
§ 154 Sonstige anwendbare Vorschriften
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
§ 153 Vergabe von Konzessionen über soziale und andere besondere Dienstleistungen
Für das Verfahren zur Vergabe von Konzessionen, die soziale und andere besondere Dienstleistungen im Sinne des Anhangs IV der Richtlinie 2014/23/EU betreffen, sind die §
§ 151
und
152
anzuwenden.