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Unterabschnitt 3 - Vergabe von Konzessionen
§ 148 Anwendungsbereich
§ 149 Besondere Ausnahmen
§ 150 Besondere Ausnahmen für die Vergabe von Konzessionen in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit
§ 151 Verfahren
§ 152 Anforderungen im Konzessionsvergabeverfahren
§ 153 Vergabe von Konzessionen über soziale und andere besondere Dienstleistungen
§ 154 Sonstige anwendbare Vorschriften
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
§ 148 Anwendungsbereich
Dieser Unterabschnitt ist anzuwenden auf die Vergabe von Konzessionen durch Konzessionsgeber.