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Abschnitt 2 - Regional differenzierte Höchstwerte für Windenergieanlagen an Land
§ 14 Differenzierte Höchstwerte für Strom aus Windenergieanlagen an Land in den Jahren 2019 und 2020
§ 15 Höchstwertgebiete
§ 16 Höchstwerte
§ 17 Höchstwerte bei landkreisübergreifenden Geboten
§ 18 Evaluierung der Höchstwerte
Verordnung zu den gemeinsamen Ausschreibungen
(Verordnung zu den gemeinsamen Ausschreibungen für Windenergieanlagen an Land und Solaranlagen - GemAV)
§ 17 Höchstwerte bei landkreisübergreifenden Geboten
Bei landkreisübergreifenden Geboten ist der niedrigste Höchstwert in den betroffenen Landkreisen für das gesamte Gebot maßgeblich.