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Abschnitt 2 - Regional differenzierte Höchstwerte für Windenergieanlagen an Land
§ 14 Differenzierte Höchstwerte für Strom aus Windenergieanlagen an Land in den Jahren 2019 und 2020
§ 15 Höchstwertgebiete
§ 16 Höchstwerte
§ 17 Höchstwerte bei landkreisübergreifenden Geboten
§ 18 Evaluierung der Höchstwerte
Verordnung zu den gemeinsamen Ausschreibungen
(Verordnung zu den gemeinsamen Ausschreibungen für Windenergieanlagen an Land und Solaranlagen - GemAV)
§ 18 Evaluierung der Höchstwerte
Das Umweltbundesamt wird ab dem Jahr 2019 evaluieren, ob die Höchstwertgebiete nach
§ 15
die unterschiedlichen Windverhältnisse in der Bundesrepublik Deutschland sachgerecht abbilden und ob die Höchstwerte nach
§ 16
angemessen sind.