Gesetze
Studium
Definitionen
Schemata
Suche
Abschnitt 2 - Regional differenzierte Höchstwerte für Windenergieanlagen an Land
§ 14 Differenzierte Höchstwerte für Strom aus Windenergieanlagen an Land in den Jahren 2019 und 2020
§ 15 Höchstwertgebiete
§ 16 Höchstwerte
§ 17 Höchstwerte bei landkreisübergreifenden Geboten
§ 18 Evaluierung der Höchstwerte
Verordnung zu den gemeinsamen Ausschreibungen
(Verordnung zu den gemeinsamen Ausschreibungen für Windenergieanlagen an Land und Solaranlagen - GemAV)
§ 14 Differenzierte Höchstwerte für Strom aus Windenergieanlagen an Land in den Jahren 2019 und 2020
Bei den Gebotsterminen der gemeinsamen Ausschreibungen sind in den Jahren 2019 und 2020 für Windenergieanlagen an Land in den drei Höchstwertgebieten nach
§ 15
die differenzierten Höchstwerte nach
§ 16
anzuwenden.