(1) Für die Einschätzung des Risikos des CRR-Kreditinstituts legt die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH die folgenden Risikokategorien zugrunde:

    1. Kapital,

    2. Liquidität und Refinanzierung,

    3. Qualität der Vermögensanlage,

    4. Geschäftsmodell und Management sowie

    5. Verlustrisiko der Entschädigungseinrichtung.

Den Risikokategorien sind jeweils Risikoindikatoren gemäß Anlage 1 zugeordnet.

(2) Die Gewichtung der Risikokategorien und Risikoindikatoren und die Ermittlung der Bonitätsnote erfolgt nach Maßgabe von Anlage 1.

(3) Das Nähere zur Risikoeinschätzung für die Risikokategorien nach Absatz 1 bestimmt sich nach Anlage 1. Die Risikoeinschätzung für die Risikokategorie nach Absatz 1 Nummer 4 erfolgt auch auf der Grundlage von Ratings nach § 10.