(1) Für die Einschätzung des Risikos eines CRR-Kreditinstituts legt die Entschädigungseinrichtung des Bundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschlands GmbH die folgenden Risikokategorien zugrunde: 1. Kapital, 2. Liquidität und Refinanzierung, 3. Qualität der Vermögensanlage, 4. Geschäftsmodell und Management sowie 5. Verlustrisiko der Entschädigungseinrichtung.
Den Risikokategorien sind jeweils Risikoindikatoren gemäß Anlage 2 zugeordnet.
(2) Die Gewichtung der Risikokategorien und Risikoindikatoren und die Aggregation der Risikoindikatoren zu einem aggregierten Risikowert erfolgt nach Maßgabe der Anlage 2.