1. Nachhaltigkeitsnachweise, solange und soweit sie nach § 15 oder § 24 ausgestellt worden sind,
2. Nachhaltigkeitsnachweise nach § 22,
3. Nachhaltigkeitsnachweise nach § 23 und
4. Bescheinigungen von Umweltgutachterinnen und Umweltgutachtern nach § 59 Absatz 1.