Gesetze
Studium
Definitionen
Schemata
Suche
Sechster Abschnitt - Katastrophenschutz im Zivilschutz und Katastrophenhilfe des Bundes
§ 11 Einbeziehung des Katastrophenschutzes
§ 12 Grundsatz der Katastrophenhilfe
§ 13 Ausstattung
§ 14 Aus- und Fortbildung
§ 15 Aufgaben der Katastrophenschutzbehörde
§ 16 Koordinierungsmaßnahmen; Ressourcenmanagement
§ 17 Datenerhebung und -verwendung
§ 18 Zusammenarbeit von Bund und Ländern
§ 19 Schutzkommission
§ 20 Unterstützung des Ehrenamtes
Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz
(Gesetz über den Zivilschutz und die Katastrophenhilfe des Bundes - ZSKG)
§ 12 Grundsatz der Katastrophenhilfe
Die Vorhaltungen und Einrichtungen des Bundes für den Zivilschutz stehen den Ländern auch für ihre Aufgaben im Bereich des Katastrophenschutzes zur Verfügung.