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Titel 5 - Prozesskosten
§ 91 Grundsatz und Umfang der Kostenpflicht
§ 91a Kosten bei Erledigung der Hauptsache
§ 92 Kosten bei teilweisem Obsiegen
§ 93 Kosten bei sofortigem Anerkenntnis
§ 93a (weggefallen)
§ 93b Kosten bei Räumungsklagen
§ 93c (weggefallen)
§ 93d (weggefallen)
§ 94 Kosten bei übergegangenem Anspruch
§ 95 Kosten bei Säumnis oder Verschulden
§ 96 Kosten erfolgloser Angriffs- oder Verteidigungsmittel
§ 97 Rechtsmittelkosten
§ 98 Vergleichskosten
§ 99 Anfechtung von Kostenentscheidungen
§ 100 Kosten bei Streitgenossen
§ 101 Kosten einer Nebenintervention
§ 102
§ 103 Kostenfestsetzungsgrundlage; Kostenfestsetzungsantrag
§ 104 Kostenfestsetzungsverfahren
§ 105 Vereinfachter Kostenfestsetzungsbeschluss
§ 106 Verteilung nach Quoten
§ 107 Änderung nach Streitwertfestsetzung
Zivilprozessordnung (ZPO)
§ 96 Kosten erfolgloser Angriffs- oder Verteidigungsmittel
Die Kosten eines ohne Erfolg gebliebenen Angriffs- oder Verteidigungsmittels können der Partei auferlegt werden, die es geltend gemacht hat, auch wenn sie in der Hauptsache obsiegt.