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Titel 5 - Prozesskosten
§ 91 Grundsatz und Umfang der Kostenpflicht
§ 91a Kosten bei Erledigung der Hauptsache
§ 92 Kosten bei teilweisem Obsiegen
§ 93 Kosten bei sofortigem Anerkenntnis
§ 93a (weggefallen)
§ 93b Kosten bei Räumungsklagen
§ 93c (weggefallen)
§ 93d (weggefallen)
§ 94 Kosten bei übergegangenem Anspruch
§ 95 Kosten bei Säumnis oder Verschulden
§ 96 Kosten erfolgloser Angriffs- oder Verteidigungsmittel
§ 97 Rechtsmittelkosten
§ 98 Vergleichskosten
§ 99 Anfechtung von Kostenentscheidungen
§ 100 Kosten bei Streitgenossen
§ 101 Kosten einer Nebenintervention
§ 102
§ 103 Kostenfestsetzungsgrundlage; Kostenfestsetzungsantrag
§ 104 Kostenfestsetzungsverfahren
§ 105 Vereinfachter Kostenfestsetzungsbeschluss
§ 106 Verteilung nach Quoten
§ 107 Änderung nach Streitwertfestsetzung
Zivilprozessordnung (ZPO)
§ 93 Kosten bei sofortigem Anerkenntnis
Hat der Beklagte nicht durch sein Verhalten zur Erhebung der Klage Veranlassung gegeben, so fallen dem Kläger die Prozesskosten zur Last, wenn der Beklagte den Anspruch sofort anerkennt.