Gesetze
Studium
Definitionen
Schemata
Suche
Untertitel 3 - Zwangsvollstreckung in Forderungen und andere Vermögensrechte
§ 828 Zuständigkeit des Vollstreckungsgerichts
§ 829 Pfändung einer Geldforderung
§ 829a Vereinfachter Vollstreckungsantrag bei Vollstreckungsbescheiden
§ 830 Pfändung einer Hypothekenforderung
§ 830a Pfändung einer Schiffshypothekenforderung
§ 831 Pfändung indossabler Papiere
§ 832 Pfändungsumfang bei fortlaufenden Bezügen
§ 833 Pfändungsumfang bei Arbeits- und Diensteinkommen
§ 833a Pfändungsumfang bei Kontoguthaben
§ 834 Keine Anhörung des Schuldners
§ 835 Überweisung einer Geldforderung
§ 836 Wirkung der Überweisung
§ 837 Überweisung einer Hypothekenforderung
§ 837a Überweisung einer Schiffshypothekenforderung
§ 838 Einrede des Schuldners bei Faustpfand
§ 839 Überweisung bei Abwendungsbefugnis
§ 840 Erklärungspflicht des Drittschuldners
§ 841 Pflicht zur Streitverkündung
§ 842 Schadenersatz bei verzögerter Beitreibung
§ 843 Verzicht des Pfandgläubigers
§ 844 Andere Verwertungsart
§ 845 Vorpfändung
§ 846 Zwangsvollstreckung in Herausgabeansprüche
§ 847 Herausgabeanspruch auf eine bewegliche Sache
§ 847a Herausgabeanspruch auf ein Schiff
§ 848 Herausgabeanspruch auf eine unbewegliche Sache
§ 849 Keine Überweisung an Zahlungs statt
§ 850 Pfändungsschutz für Arbeitseinkommen
§ 850a Unpfändbare Bezüge
§ 850b Bedingt pfändbare Bezüge
§ 850c Pfändungsgrenzen für Arbeitseinkommen
§ 850d Pfändbarkeit bei Unterhaltsansprüchen
§ 850e Berechnung des pfändbaren Arbeitseinkommens
§ 850f Änderung des unpfändbaren Betrages
§ 850g Änderung der Unpfändbarkeitsvoraussetzungen
§ 850h Verschleiertes Arbeitseinkommen
§ 850i Pfändungsschutz für sonstige Einkünfte
§ 850k Pfändungsschutzkonto
§ 850l Anordnung der Unpfändbarkeit von Kontoguthaben auf dem Pfändungsschutzkonto
§ 851 Nicht übertragbare Forderungen
§ 851a Pfändungsschutz für Landwirte
§ 851b Pfändungsschutz bei Miet- und Pachtzinsen
§ 851c Pfändungsschutz bei Altersrenten
§ 851d Pfändungsschutz bei steuerlich gefördertem Altersvorsorgevermögen
§ 852 Beschränkt pfändbare Forderungen
§ 853 Mehrfache Pfändung einer Geldforderung
§ 854 Mehrfache Pfändung eines Anspruchs auf bewegliche Sachen
§ 855 Mehrfache Pfändung eines Anspruchs auf eine unbewegliche Sache
§ 855a Mehrfache Pfändung eines Anspruchs auf ein Schiff
§ 856 Klage bei mehrfacher Pfändung
§ 857 Zwangsvollstreckung in andere Vermögensrechte
§ 858 Zwangsvollstreckung in Schiffspart
§ 859 Pfändung von Gesamthandanteilen
§ 860 Pfändung von Gesamtgutanteilen
§ 863 Pfändungsbeschränkungen bei Erbschaftsnutzungen
Zivilprozessordnung (ZPO)
§ 831 Pfändung indossabler Papiere
Die Pfändung von Forderungen aus Wechseln und anderen Papieren, die durch Indossament übertragen werden können, wird dadurch bewirkt, dass der Gerichtsvollzieher diese Papiere in Besitz nimmt.