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Untertitel 2 - Zwangsvollstreckung in körperliche Sachen
§ 808 Pfändung beim Schuldner
§ 809 Pfändung beim Gläubiger oder bei Dritten
§ 810 Pfändung ungetrennter Früchte
§ 811 Unpfändbare Sachen
§ 811a Austauschpfändung
§ 811b Vorläufige Austauschpfändung
§ 811c Unpfändbarkeit von Haustieren
§ 811d Vorwegpfändung
§ 812 Pfändung von Hausrat
§ 813 Schätzung
§ 813a (weggefallen)
§ 813b (weggefallen)
§ 814 Öffentliche Versteigerung
§ 815 Gepfändetes Geld
§ 816 Zeit und Ort der Versteigerung
§ 817 Zuschlag und Ablieferung
§ 817a Mindestgebot
§ 818 Einstellung der Versteigerung
§ 819 Wirkung des Erlösempfanges
§ 820
§ 821 Verwertung von Wertpapieren
§ 822 Umschreibung von Namenspapieren
§ 823 Außer Kurs gesetzte Inhaberpapiere
§ 824 Verwertung ungetrennter Früchte
§ 825 Andere Verwertungsart
§ 826 Anschlusspfändung
§ 827 Verfahren bei mehrfacher Pfändung
Zivilprozessordnung (ZPO)
§ 809 Pfändung beim Gläubiger oder bei Dritten
Die vorstehenden Vorschriften sind auf die Pfändung von Sachen, die sich im Gewahrsam des Gläubigers oder eines zur Herausgabe bereiten Dritten befinden, entsprechend anzuwenden.