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Buch 5 - Urkunden- und Wechselprozess
§ 592 Zulässigkeit
§ 593 Klageinhalt; Urkunden
§ 594
§ 595 Keine Widerklage; Beweismittel
§ 596 Abstehen vom Urkundenprozess
§ 597 Klageabweisung
§ 598 Zurückweisung von Einwendungen
§ 599 Vorbehaltsurteil
§ 600 Nachverfahren
§ 601
§ 602 Wechselprozess
§ 603 Gerichtsstand
§ 604 Klageinhalt; Ladungsfrist
§ 605 Beweisvorschriften
§ 605a Scheckprozess
Zivilprozessordnung (ZPO)
§ 602 Wechselprozess
Werden im Urkundenprozess Ansprüche aus Wechseln im Sinne des Wechselgesetzes geltend gemacht (Wechselprozess), so sind die nachfolgenden besonderen Vorschriften anzuwenden.