Gesetze
Studium
Definitionen
Schemata
Suche
Abschnitt 2 - Verfahren vor den Amtsgerichten
§ 495 Anzuwendende Vorschriften
§ 495a Verfahren nach billigem Ermessen
§ 496 Einreichung von Schriftsätzen; Erklärungen zu Protokoll
§ 497 Ladungen
§ 498 Zustellung des Protokolls über die Klage
§ 499 Belehrungen
§ 504 Hinweis bei Unzuständigkeit des Amtsgerichts
§ 505
§ 506 Nachträgliche sachliche Unzuständigkeit
§ 510 Erklärung über Urkunden
§ 510a Inhalt des Protokolls
§ 510b Urteil auf Vornahme einer Handlung
§ 510c
Zivilprozessordnung (ZPO)
§ 504 Hinweis bei Unzuständigkeit des Amtsgerichts
Ist das Amtsgericht sachlich oder örtlich unzuständig, so hat es den Beklagten vor der Verhandlung zur Hauptsache darauf und auf die Folgen einer rügelosen Einlassung zur Hauptsache hinzuweisen.