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Titel 2 - Gerichtsstand
§ 12 Allgemeiner Gerichtsstand; Begriff
§ 13 Allgemeiner Gerichtsstand des Wohnsitzes
§ 14
§ 15 Allgemeiner Gerichtsstand für exterritoriale Deutsche
§ 16 Allgemeiner Gerichtsstand wohnsitzloser Personen
§ 17 Allgemeiner Gerichtsstand juristischer Personen
§ 18 Allgemeiner Gerichtsstand des Fiskus
§ 19 Mehrere Gerichtsbezirke am Behördensitz
§ 19a Allgemeiner Gerichtsstand des Insolvenzverwalters
§ 20 Besonderer Gerichtsstand des Aufenthaltsorts
§ 21 Besonderer Gerichtsstand der Niederlassung
§ 22 Besonderer Gerichtsstand der Mitgliedschaft
§ 23 Besonderer Gerichtsstand des Vermögens und des Gegenstands
§ 23a (weggefallen)
§ 24 Ausschließlicher dinglicher Gerichtsstand
§ 25 Dinglicher Gerichtsstand des Sachzusammenhanges
§ 26 Dinglicher Gerichtsstand für persönliche Klagen
§ 27 Besonderer Gerichtsstand der Erbschaft
§ 28 Erweiterter Gerichtsstand der Erbschaft
§ 29 Besonderer Gerichtsstand des Erfüllungsorts
§ 29a Ausschließlicher Gerichtsstand bei Miet- oder Pachträumen
§ 29b (weggefallen)
§ 29c Besonderer Gerichtsstand für Haustürgeschäfte
§ 30 Gerichtsstand bei Beförderungen
§ 30a Gerichtsstand bei Bergungsansprüchen
§ 31 Besonderer Gerichtsstand der Vermögensverwaltung
§ 32 Besonderer Gerichtsstand der unerlaubten Handlung
§ 32a Ausschließlicher Gerichtsstand der Umwelteinwirkung
§ 32b Ausschließlicher Gerichtsstand bei falschen, irreführenden oder unterlassenen öffentlichen Kapitalmarktinformationen
§ 33 Besonderer Gerichtsstand der Widerklage
§ 34 Besonderer Gerichtsstand des Hauptprozesses
§ 35 Wahl unter mehreren Gerichtsständen
§ 35a (weggefallen)
§ 36 Gerichtliche Bestimmung der Zuständigkeit
§ 37 Verfahren bei gerichtlicher Bestimmung
Zivilprozessordnung (ZPO)
§ 31 Besonderer Gerichtsstand der Vermögensverwaltung
Für Klagen, die aus einer Vermögensverwaltung von dem Geschäftsherrn gegen den Verwalter oder von dem Verwalter gegen den Geschäftsherrn erhoben werden, ist das Gericht des Ortes zuständig, wo die Verwaltung geführt ist.