Gesetze
Studium
Definitionen
Schemata
Suche
Titel 3 - Ladungen, Termine und Fristen
§ 214 Ladung zum Termin
§ 215 Notwendiger Inhalt der Ladung zur mündlichen Verhandlung
§ 216 Terminsbestimmung
§ 217 Ladungsfrist
§ 218 Entbehrlichkeit der Ladung
§ 219 Terminsort
§ 220 Aufruf der Sache; versäumter Termin
§ 221 Fristbeginn
§ 222 Fristberechnung
§ 223
§ 224 Fristkürzung; Fristverlängerung
§ 225 Verfahren bei Friständerung
§ 226 Abkürzung von Zwischenfristen
§ 227 Terminsänderung
§ 228
§ 229 Beauftragter oder ersuchter Richter
Zivilprozessordnung (ZPO)
§ 229 Beauftragter oder ersuchter Richter
Die in diesem Titel dem Gericht und dem Vorsitzenden beigelegten Befugnisse stehen dem beauftragten oder ersuchten Richter in Bezug auf die von diesen zu bestimmenden Termine und Fristen zu.