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Kapitel VI - Schlußbestimmungen
Art. 35 Völkerrechtliche Verträge
Art. 36 Überprüfung des Vertrags
Art. 37 Berlin-Klausel
Art. 38 Inkrafttreten
Vertrag über die Schaffung einer Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik (WWSUVtr)
Art. 36 Überprüfung des Vertrags
Die Bestimmungen dieses Vertrags werden bei grundlegender Änderung der gegebenen Umstände überprüft.