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Teil 1 - Allgemeine Vorschriften
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Angemessenheit des Eigenkapitals
§ 3 Anrechnungspflichtige Positionen, Schuldnergesamtheit
§ 4 Auf fremde Währung lautende Positionen
§ 5 Meldungen zur Eigenkapitalausstattung
§ 6 Anzeigen bei Nichteinhaltung der Eigenkapitalanforderungen
Wohnungsunternehmen-Solvabilitätsverordnung
(Verordnung über die angemessene Eigenkapitalausstattung von Wohnungsunternehmen mit Spareinrichtung - WuSolvV)
§ 1 Anwendungsbereich
Diese Verordnung ist anzuwenden auf Wohnungsunternehmen mit Spareinrichtung im Sinne des
§ 1 Absatz 29 des Kreditwesengesetzes
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