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Zweiter Unterabschnitt - Abstimmung in einer Versammlung
§ 27 Einladung und Abstimmungsausschreiben
§ 28 Stimmabgabe
§ 29 Abstimmungsvorgang
§ 30 Schriftliche Stimmabgabe bei Verhinderung
§ 31 Öffentliche Stimmauszählung
§ 32 Bekanntmachung des Abstimmungsergebnisses
Wahlordnung zum Sprecherausschußgesetz
(Erste Verordnung zur Durchführung des Sprecherausschußgesetzes - WOSprAuG)
§ 29 Abstimmungsvorgang
Der Wahlvorstand hat geeignete Vorkehrungen zu treffen, daß der Abstimmende den Abstimmungszettel im Versammlungsraum unbeobachtet kennzeichnen und in den Abstimmungsumschlag legen kann.
§ 11 Abs. 1 Satz 2 bis 4 sowie Abs. 2 bis 4
gilt entsprechend.