Gesetze
Studium
Definitionen
Schemata
Suche
Dritter Unterabschnitt - Wahlverfahren bei nur einer Vorschlagsliste
§ 18 Stimmabgabe
§ 19 Stimmauszählung
§ 20 Ermittlung der Gewählten
§ 21 Wahlniederschrift, Bekanntmachung
Wahlordnung zum Sprecherausschußgesetz
(Erste Verordnung zur Durchführung des Sprecherausschußgesetzes - WOSprAuG)
§ 20 Ermittlung der Gewählten
Gewählt sind die Bewerber, die die meisten Stimmen erhalten haben.
Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.