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2. - Leistungsrecht
§ 11 Gleichstellung nachgezahlter Beiträge mit Pflichtbeiträgen
§ 12 Gleichstellung von Zeiten einer Beschäftigung oder Tätigkeit mit Pflichtbeitragszeiten
§ 12a Anrechnung von Kindererziehungszeiten
§ 13 Berücksichtigung von Anrechnungszeiten
§ 14 Besondere Ermittlung der Entgeltpunkte für Beitragszeiten
§ 15 Bewertung von Verfolgungszeiten für pflichtversicherte Verfolgte
§ 16 Gleichstellung von Verfolgungszeiten für den Leistungszuschlag
§ 17 Entgeltpunkte für nachgezahlte Beiträge für Zeiten vor Rentenbeginn
§ 17a Ausnahmen von der Anwendung des neuen Rechts
§ 17b Ausnahmen von der Anwendung des alten Rechts
§ 17c Rentenbeginn in Sonderfällen
Gesetz zur Regelung der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts in der Sozialversicherung (WGSVG)
§ 12 Gleichstellung von Zeiten einer Beschäftigung oder Tätigkeit mit Pflichtbeitragszeiten
Als Pflichtbeitragszeiten gelten Zeiten, in denen ein Verfolgter eine rentenversicherungspflichtige Beschäftigung oder Tätigkeit ausgeübt hat, für die aus Verfolgungsgründen Beiträge nicht gezahlt sind.